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fr rechnen Rechtsberatungsleistungen regelmäßig auf der Grundlage eines mit dem Mandanten bei Mandatsaufnahme vereinbarten Zeithonorars ab. Eine Abrechnung nach Zeithonorar findet dort nicht statt, wo auf Grund gesetzlicher Bestimmungen die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgeschriebenen Gebühren verrechnet werden müssen. Um die Kosten unserer Inanspruchnahme für unsere Mandanten transparent zu halten, geben wir auf Anforderung Schätzungen des voraussichtlichen Honorars ab und berichten - in dem von den Mandanten gewünschten Turnus - über die Höhe des angefallenen Honorars. Bei der Abrechnung erhält der Mandant eine detaillierte Übersicht über das in Rechnung gestellte Honorar. In Einzelfällen vereinbaren wir ein der Bedeutung der in Frage stehenden Angelegenheit entsprechendes Pauschalhonorar, das bei evidentem Missverhältnis zu unserem tatsächlichen Arbeitsaufwand - nach Rücksprache mit dem Mandanten - nach oben oder unten angepasst wird. .